Die Vergütung der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt nach § 21 Abs. 1 StBVV bis zu 190 €. Mein Steuerberater-Stundensatz variiert je nach Komplexität des Sachverhalts zwischen 50-100 €. Bitte erkundigen Sie sich für Ihren konkreten Fall. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltung ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet.